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Sie kennen die Probleme
und haben Ärger mit Kunden, Vermieter und Mieter!
1) Für Privatkunden:
Beispiel: eine Schrankwand wurde in Ihren Flur eingebaut, und dessen Türen fallen zu, nachdem Sie sie geöffnet hatten.
Das
ist nicht nur äusserst unkomfortabel, sondern ein richtiger Grund zur
Ärgernis. Sie riefen die ausführende Firma an und baten um
Nachbesserung.
Der Chef versprach das und ließ sich trotzdem nie mehr sehen.
Jetzt stehen Sie da und wissen nicht weiter.
Lassen
Sie jetzt einen anderen Handwerker kommen, um dem Zustand ändern zu
lassen, kostet das wieder extra Geld, das Sie nicht ausgeben wollen.
Zu Recht! Denn es ist ein Mangel, der behoben werden muß!!!!!!
Wenn die seinerzeit beauftragte Firma dem Mißstand kein Ende macht, rufen Sie mich an.
Ich kläre das!
Wenn es sein muß, vor Gericht.
Ihnen entstehen dabei keine Kosten, wenn sich herausstellt, daß es das Verschulden des Beauftragten war.
2) Für Vermieter
Beispiel:
ein Mieter zieht aus und hinterläßt die Wohnung mit Defekten an Türen
und Fenstern, die mit Sicherheit beim Einzug noch nicht vorhanden
waren.
Ich stelle fest, ob die Schäden durch normalen Verschleiß oder Mutwilligkeit entstanden sind.
3) Für Mieter
Beispiel: der Vermiter will die Kaution wegen Beschädigungen der Einrichtung nicht, oder nur zum Teil zurückzahlen.
Ich schaffe Klarheit über den Zustand der Wohnungseinrichtung und beurteile den Grad der Abnutzung.
Wenn
keine Schlichtung zu erwarten ist, so wird eine Schiedsstelle
eingeschaltet, der ich als informeller Sachverständiger zur Seite stehe.Einleitung
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Hintergrund: Kastaniemaser